Chef des Bauamts rechtfertigt sich und städtischen Anwalt mit Unwissenheit
Norden. Der Landkreis Aurich hat die Stadt Norden darauf aufmerksam gemacht, dass drei ihrer Bauleitplanungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und ergänzt werden müssen. So war es am Samstag der Presse zu entnehmen. Die Pläne müssen nun erneut öffentlich ausgelegt werden und es müssen vor Beschlussfassung wieder die eingegangenen Anregungen bearbeitet, abgewogen und eingearbeitet werden. Es handelt sich um die Pläne zum Umbau des Burggrabens, zum Großparkplatz Ost und zum Gebiet Östlich Looger Weg – nicht die ersten rechtlich bedenklichen oder fehlerbehafteten Planungen der Stadt. So hat sie sich beispielsweise mit ihren Planungen für das Hafengebiet Norddeich in komplizierte Gerichtsverfahren verstrickt, die enorme Kostenrisiken bergen.
Fragen nach der Kompetenz des Bau- und Planungsamtes, der von außen hinzugezogenen Planer und der Rechtsanwälte drängen sich geradezu auf. Und wenn Bauamtsleiter Memmen nun in der Presse zitiert wird, er und der von der Stadt eingeschaltete Anwalt hätten jeweils "keine Kenntnis" von den gesetzlichen Anforderungen gehabt, dann gelten solche Zustände hoffentlich nicht für alle Abteilungen und Aufgabenbereiche der Stadt. Erschreckend ist nicht nur die eingestandene Unkenntnis in drei Fällen, sondern besonders der Versuch, fehlerhafte Planungen und Verfahren nach dem Motto zu rechtfertigen: "Wir haben Fehler gemacht, ging aber nicht anders, wir hatten ja alle keine Ahnung."
Nach Auffassung der FDP entstehen Planungs- und Verfahrensfehler dieser Art besonders dann, wenn die Auftraggeber und Planer gesetzliche Anforderungen als lästig ansehen und zu umgehen versuchen. Besonders schlimm ist das, wenn es um die geforderte Beteiligung der Öffentlichkeit und die Belange von Planungsbetroffenen geht. Denn hier liegt nach Stuttgart 21 der demokratische Nerv unserer Gesellschaft blank. Es wäre besser, in gute Planer und in .........






